Allgemeine Geschäftsbedingungen für Son Xaneras

 

  1. 1.  Abschluss Buchungsvertrag

 

1.1  Mit der Buchungsanfrage bietet der Gast unserer Finca Son Xaneras den Abschluss eines Buchungsvertrags verbindlich an. Die Anfrage ist grundsätzlich schriftlich, kann aber auch per Email, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Buchungsvertrag kommt mit der Annahme durch Finca Son Xaneras zustande und löst eine Anzahlung aus.

 

1.2  Die Höhe der Anzahlung beträgt 30% des Gesamtpreises und ist innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Buchungsbestätigung an uns zu leisten.

 

1.3  Die Restzahlung ist spätestens 5 Wochen vor Reiseantritt an uns zu überweisen. Als Zahlungsmittel für die Leistung der Anzahlung sowie der Restzahlung werden gebührenfreie Banküberweisungen akzeptiert.

 

 

  1. 2.  Mietgegenstand und Schlüssel

 

2.1  Der Vermieter vermietet dem Mieter die mittels gesandter verbindlicher Buchungsbestätigung näher bezeichnete Unterkunft für die in der Bestätigung angeführte Zeit und angegebene Personenzahl.

 

2.2  Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert.

 

2.3  Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit 1 Haustür-/Wohnungsschlüssel und Torschlüssel.

 

  1. 3.  Mietzeit, An-und Abreise

 

3.1  Das Mietobjekt wird für die Zeit, die in der verbindlichen Buchungsbestätigung genau bezeichnet ist, an den Mieter vermietet.

 

3.2  Das Mietobjekt kann am Anreisetag flexibel zwischen 16:00 und 20:00 Uhr
bezogen werden.

 

3.3  Frühere oder spätere Anreisezeiten sind zuvor mit der Verwaltung zu klären. Bitte beachten Sie, dass es, aufgrund von Reinigungsarbeiten oder der Abreise der Gäste, vereinzelt zu Verzögerungen beim Bezug Ihrer Ferienwohnung kommen kann.

 

3.4  Nach Buchung Ihrer Flüge/Fähre ist die ungefähre Ankunftszeit mitzuteilen. Wenn Sie auf der Insel angekommen sind, ist spätestens 30 Minuten vor Ankunft auf der Finca die Verwaltung zu kontaktieren.

 

3.5  Am Abreisetag verlässt der Mieter die Ferienwohnung bis spätestens 10:00 Uhr.

 

3.6  Sollte die Unterkunft am Abreisetag aufgrund eines späten Rückfluges länger bewohnt werden wollen, so ist dies mit der Verwaltung vor Ort zu klären.

 

  1. 4.  Mietpreis und Zahlungsweise

 

4.1  Der komplette Mietpreis ist in der verbindlichen Buchungsbestätigung konkret aufgeschlüsselt.

 

4.2  Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und in einem ordnungsgemäßen Zustand an die Verwaltung zu übergeben und die Schlüssel an die Verwaltung auszuhändigen bzw. auf Anweisung der Verwaltung im Objekt zu lassen.

 

4.3  Der Mietpreis ist wie folgt zu entrichten:

  • Die Anzahlung in Höhe von 30% der Gesamtsumme ist innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig und auf das vom Vermieter in der Buchungsbestätigung benannte Konto zu zahlen.
  • Die Restzahlung ist bis spätestens 5 Wochen vor Reiseantritt auf das gleiche Konto zu zahlen.
  • Sollte die Zeit zwischen Reiseantritt und Buchungsbestätigung kürzer als 4 Wochen sein, ist der gesamte Betrag sofort zu entrichten.
  • Gerät der Mieter mit der Anzahlung oder Restzahlung in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten und vom säumigen Kunden zusätzlich eine Rücktritts- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 200.- zu verlangen.

 

 

  1. 5.  Stornierung und Aufenthaltsabbruch

 

5.1  Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mietpreise (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist.

 

5.2  Erfolgt keine Kündigung und der Mieter reist nicht an, gelten die gleichen Bedingungen. Es ist daher empfehlenswert eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen.

 


Kündigung / Stornierung

  • Bei einem Rücktritt bis zum 90. Tag vor Mietbeginn 10%
  • Bei einem Rücktritt vom 89. bis 60. Tag vor Mietbeginn 25%
  • Bei einem Rücktritt vom 59. bis 30. Tag vor Mietbeginn 50%
  • Bei einem Rücktritt vom 29. bis 10. Tag vor Mietbeginn 80%
  • Bei einem Rücktritt vom 09. Tag bis zum Tag vor Mietbeginn 100%

des Gesamtpreises.

Gleichwohl  ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

5.3  Bei Nichterscheinen am vereinbarten Anreisetag ist der volle Mietpreis zu entrichten.

 

5.4  Auch ein unverschuldetes Nichtantreten gilt als Stornierung.

 

5.5  Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.

 

5.6  Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite.

 

 

  1. 6.  Haftung und Pflichten des Mieters

 

6.1  Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten.

 

6.2  Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjektes, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen. Bei Schlüsselverlust sind die Kosten der Wiederbeschaffung zu ersetzen. Handelt es sich um einen Sicherheitsschlüssel, ist ein Pauschalbetrag von Euro 200.-  fällig.

 

6.3  Eventuelle vorgefundene Beschädigungen sind dem Vermieter oder Verwalter unverzüglich zu melden.

 

6.4  Werden durch Mieter Schäden am Gebäude oder Mobiliar verursacht, ist der eingetretene Schaden zu ersetzen.

 

6.5  Für die Mitnahme von Haustieren ist die vorherige Zustimmung vom Vermieter erforderlich. Der Mieter haftet für sämtliche vom Tier verursachten Schäden.

 

6.6  Das Rauchen innerhalb der Räume ist nicht gestattet.

 

6.7  Die Eltern haften für Ihre Kinder und sind für diese verantwortlich.

 

6.8  Die Poolbenützung erfolgt auf eigene Gefahr.

 

6.9  Feste und Feiern ohne vorherige Genehmigung durch uns/die Verwaltung sind ausdrücklich und strikt untersagt.

 

 

  1. 7.  Mitwirkungspflicht

 

7.1  Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

 

7.2  Der Mieter ist aufgefordert, bei Ankunft das Inventar des Mietobjektes zu überprüfen und innerhalb von 24 Stunden der Verwaltung eventuelle Mängel zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann.

 

7.3  Auch alle sonstigen Beanstandungen an der Mietsache müssen unverzüglich der Verwaltung gemeldet werden.

 

7.4  Der Müll ist täglich in der Cami di sa Sorda zu entsorgen, auch am Abreisetag.

 

 

  1. 8.  Haftung des Vermieters

 

8.1  Die Beschreibung des Objektes wurde nach bestem Wissen erstellt. Abweichungen auch im Sinne von Renovierungen sind möglich.

 

8.2  Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, wie z.B. Streik, Krieg, Erdbeben, landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetterlagen wird nicht gehaftet.

 

8.3  Ebenfalls haftet der Vermieter nicht für eine ständige Bereitschaft von Installationen wie Gas, Klimaanlagen, Zentralheizung, Pool etc.. Ist die Nutzung des Mietobjektes auf Grund höherer Gewalt überhaupt nicht möglich und kein Ersatzobjekt vermittelbar, so wird die Haftung auf maximal der Höhe der vereinbarten Restzahlung beschränkt. Eine Haftung für vorübergehende Störungen in der Wasser- und Stromversorgung oder Störungen durch naturbedingte oder örtliche Begebenheiten wird ausgeschlossen.

 

8.4  Jegliche Haftung des Vermieters im Rahmen der Benutzung des Pools wird ebenso ausgeschlossen.

 

  1. 9.  Salvatorische Klausel

 

9.1  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages nicht berührt.

 

9.2  An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

 

 

  1. 10.      Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Lörrach (D). Es gilt deutsches Recht.

 

FINCA SON XANERAS

07630 Campos

Mallorca/Baleares


Gabriele und Stephan Moll

Heinrich-Haas-Strasse 36

D-79576 Weil am Rhein

 

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Webseite:             http://www.myfinca-mallorca.de
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